Fußgängerschutz bei PKWs
Grundlagen: Unfall Fußgänger mit PKW
Moderne PKWs sind so gestaltet, daß sie den Insassen bei einem Unfall
einen größtmöglichen Schutz vor gesundheitlichen Schäden
bieten. Wichtigstes Element am Fahrzeug ist dabei die sog. Knautschzone, die
für einen "weichen" Aufprall sorgt (Umwandlung von kinetischer Energie in
Deformationsenergie und damit in Wärme). Die Leistungsfähigkeit der
Knautschzone wird mittels Crash-Tests (Kollision eines Fahrzeug mit einem festen
Aufprallblock bei bis zu 64 km/h Aufprallgeschwindigkeit) beurteilt, die eine
Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem gleich "starken" Unfallpartner (z.B.
Wand, Baum) oder einem anderen Fahrzeug simulieren. Aus Sicht der
Fahrzeugsicherheit fand der Unfalltyp "Kollision Fahrzeug -Fußgänger"
bis heute kaum Beachtung. Zu diesem Unfalltyp wurde in einer Reihe
wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt, daß PKWs so gebaut werden
können, daß sie bei einem Unfall in einem Geschwindigkeitsbereich bis
40 km/h (low speed) den Fußgänger deutlich mehr schützen
können, als dies die bisher gängigen Fahrzeuge leisten. Diese
Erkenntnisse veranlaßten das EEVC (European Enhanced Vehicle-safety Committee - http://www.eevc.org)
dazu, ein Testverfahren zu entwickeln, mit dem die Fußgängerschutztauglichkeit
eines PKWs verifiziert werden kann. Die Arbeitsgruppen WG 10 und 17 (Working Group) haben in einem
Gesetzesentwurf (Verabschiedung vorr. Ende 2004/Anfang 2005) 3 verschiedene Subtests vorgeschlagen, die
die 3 Unfallhauptphasen eines PKW-Fußgänger Unfalls bei 40 km/h widerspiegeln und zusammen die
Fußgängerschutztauglichkeit eines PKWs verifizieren:
Aufprall "Knie - Stoßfänger"
Aufprall "Hüfte - Motorhaube"
Aufprall "Kopf - Motorhaube"
Bei letzterem wird wiederum mit 2 verschiedenen Prüfkörpern getestet - ein Test simuliert
einen Unfall "PKW-Kind" und der andere einen Unfall "PKW-Erwachsener".
(weitere Infos zu diesen Tests sind unter http://www.euroncap.com zu finden)
Physikalischer Lösungsansatz
Um der Anforderung einer "weichen" Kollision mit dem Fahrzeug gerecht zu werden, gibt es nur einen
prinzipiellen Lösungsansatz: Möglichst viel Deformationsweg zur Verfügung zu stellen.
Um die Testkriterien der EEVC WG10/17 zu erfüllen, müssen in das Fahrzeug mindestens 60 bis 115mm
(je nach Subtest) Deformationsweg eingebaut werden.
Konzepte/Systeme
Bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben sich 2 grundsätzliche Typen von Fußgängerschutzsystemen entwickelt:
aktive Systeme
passive Systeme
Aktive Systeme zeichnen sich dadurch aus, daß sie den nötigen Deformationsweg erst im Crashfall
"erzeugen". Dazu erkennt eine Sensorik den Crashfall und veranlaßt daraufhin einen Aktor, die entsprechenden Bauteile der Fahrzeugfront
dem anprallenden Fußgänger entgegenzubewegen (entsprechend des nötigen Deformationsweges). Die aufgestellten Bauteile
führen dann anschließend zusammen mit dem Fußgänger eine gedämpfte Bewegung aus, um so den "weichen" Aufprall zu
realisieren. Vorteile aktiver Systeme: Die am Fußgängerschutz beteiligten Bauteile der Fahrzeugfront können nahezu
konventionell (hinsichtlich Form, Steifigkeits- und Festigkeitsanforderungen) gebaut werden. So kann vor allem das fahrzeugtypische Styling
beibehalten werden. Nachteilig sind in erster Linie die hohen Kosten.
Passive Systeme müssen den Deformationsweg mit eingebaut haben. Demzufolge müssen die entsprechenden
Bauteile der Fahrzeugfront "weich" gestaltet werden, zugleich aber so stark, daß sie die Crashanforderungen des Insassenschutzes
erfüllen. Vorteile: die Lösungen sind i.d.R. günstiger als vergleichbare aktive Systeme und sie sind weniger anfällig.
Nachteile: Vor allem die Haubenaußenhaut muß deutlich höher liegen, als bei bisherigen Fahrzeugen. Dies bewirkt, daß
der Innenraum um das gleiche Maß angehoben werden muß -> ein massiver Eingriff in das Fahrzeugstyling.
Für Anregungen wenden Sie sich bitte an:
info@fussgaengerschutz.de
Letzte Aktualisierung: 21.07.2001